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1 die Zeit der Ersitzung
Универсальный немецко-русский словарь > die Zeit der Ersitzung
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2 die Zeit der Ersitzung
срок приобретательной давностиDeutsch-Russische Handels-und Wirtschafts-Wörterbuch > die Zeit der Ersitzung
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3 Ersitzung
Ersitzung f = юр. приобрете́ние пра́ва со́бственности по да́вности владе́нияdie Unterbrechung der Ersitzung переры́в приобретательной да́вностиdie Zeit der Ersitzung сро́ки приобретательной да́вности -
4 Ersitzung
f = юр.die Unterbrechung der Ersitzung — перерыв приобретательной давности
См. также в других словарях:
Ersitzung — (lat. usucapio) ist der Erwerb an Sachen im Sinn des bürgerlichen Rechts durch Zeitablauf. Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Deutsches Recht 2.1 Bewegliche Sachen (§§ 937 945 BGB) … Deutsch Wikipedia
Ersitzung — (lat. Capio, Usucapio), Eigentumserwerb an einer beweglichen Sache durch zehnjährigen Eigenbesitz (s. Besitz). Während nach gemeinem Recht der Ersitzende nachweisen mußte, daß er während der Ersitzungszeit von Gründen, welche die E. unmöglich… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Ersitzung — Er|sịt|zung 〈f. 20〉 Erwerb durch langjährigen, gutgläubigen Besitz ● Ersitzung eines Grundstücksrechtes * * * Ersitzung, der sich durch Zeitablauf kraft Gesetzes vollziehende Eigentumserwerb. Die Ersitzung einer beweglichen Sache (§§ 937 ff.… … Universal-Lexikon
Liste der Mischnatraktate — Die folgende Liste einschließlich thematischer Erklärungen und Zusatzinformationen, auch zur talmudischen Weiterentwicklung, umfasst die 60 bzw. 63 Traktate der Mischna. Die drei Traktate Baba qama, Baba metzia und Baba batra in der Ordnung… … Deutsch Wikipedia
Buchersitzung — Ersitzung ist der Erwerb eines Rechts durch Zeitablauf. Inhaltsverzeichnis 1 Deutsches Recht 1.1 Bewegliche Sachen (§§ 937 945 BGB) 1.2 Immobilien 2 Österreichisches Recht 2.1 Eigentliche Ersitzung … Deutsch Wikipedia
Verjährung — (Praescriptio), jede Veränderung in den rechtlichen Befugnissen od. Verhältnissen, welche hauptsächlich als die gesetzliche Folge der eine Zeit lang fortgesetzten Ausübung od. Nichtausübung eines Rechtes anzusehen ist. Das allgemeine Erforderniß… … Pierer's Universal-Lexikon
Actio Publiciana (Römisches Recht) — Die actio Publiciana war im römischen Recht die vermutlich im letzten Jahrhundert v. Chr.[1] geschaffene prätorische Klage des Ersitzungsbesitzers, dessen Ersitzungszeit noch nicht abgelaufen war, gegen einen neuen Besitzer. Nach Ablauf… … Deutsch Wikipedia
Freie Stadt Danzig — Freie Stadt Danzig … Deutsch Wikipedia
Lehn [2] — Lehn (lat. Feudum, Beneficium), 1) (Leihe), im weitern Sinne ein Gut, an welchem der Besitzer kein eigentliches od. volles Eigenthum, sondern nur ein abgeleitetes, unter gewissen Voraussetzungen dem Rückfall unterworfenes, jedoch dingliches… … Pierer's Universal-Lexikon
Usucapĭo — (lat.), 1) (Usus auctoritas), im älteren Römischen Recht diejenige Art der Adquisitivverjährung, nach welcher das quiritarische Eigenthum durch rechtmäßigen u. in gutem Glauben erlangten Besitz von einem Jahr bei beweglichen u. von zwei Jahren… … Pierer's Universal-Lexikon
Iustitium — Justizium oder Justitium bedeutet nach heutiger Auffassung den Stillstand der Rechtspflege aufgrund von Krieg oder höherer Gewalt. Der Begriff geht auf das römische Rechtsinstitut des iustitium zurück. Das Wort selbst ist ein Kompositum aus… … Deutsch Wikipedia